Frage 575 von 576

Wem steht das Aneignungsrecht an einem überfahrenen Reh zu?

Antworten:

Falsch

Der Straßenbauverwaltung

Falsch

Stets dem Revierinhaber, in dessen Revier die Polizeistation sich befindet, bei der das Reh abgegeben wurde

Richtig

Dem Revierinhaber zu dessen Revier die Straße gehört, auf der das Reh überfahren wurde

Das Aneignungsrecht an einem überfahrenen Reh steht grundsätzlich dem Revierinhaber zu, dessen Revier an die Straße grenzt, auf der das Reh überfahren wurde.

Falsch

Dem Kraftfahrer, der durch den Unfall erheblichen Schaden erlitten hat