Frage 575 von 576
Wem steht das Aneignungsrecht an einem überfahrenen Reh zu?
Antworten:
Der Straßenbauverwaltung
Stets dem Revierinhaber, in dessen Revier die Polizeistation sich befindet, bei der das Reh abgegeben wurde
Dem Revierinhaber zu dessen Revier die Straße gehört, auf der das Reh überfahren wurde
Das Aneignungsrecht an einem überfahrenen Reh steht grundsätzlich dem Revierinhaber zu, dessen Revier an die Straße grenzt, auf der das Reh überfahren wurde.
Dem Kraftfahrer, der durch den Unfall erheblichen Schaden erlitten hat