Frage 259 von 576

Darf der Revierinhaber einen vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten eines Grundstücks zur Verhütung von Wildschäden errichteten Elektrozaun nachts ausschalten, um Schwarzwild bei Mondschein besser erlegen zu können?

Antworten:

Falsch

Ja

Richtig

Nein

Nein, der Revierinhaber darf den vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten eines Grundstücks zur Verhütung von Wildschäden errichteten Elektrozaun nicht ausschalten, um Schwarzwild bei Mondschein besser erlegen zu können. Der Elektrozaun wurde zum Schutz der landwirtschaftlichen Flächen errichtet, und das Ausschalten würde den Zweck des Zauns – die Verhütung von Wildschäden – zunichtemachen. Darüber hinaus könnte das Ausschalten des Zauns eine Pflichtverletzung gegenüber dem Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten darstellen und zu Haftungsansprüchen führen, wenn Wildschäden auftreten.