Frage 260 von 576
Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?
Antworten:
Ja
Ja, der Grundstückseigentümer darf Wild von seinem Grundstück verscheuchen, um Wildschäden zu verhindern. Allerdings muss dies in einer Weise geschehen, die das Wild nicht unnötig gefährdet oder verletzt. Es ist auch darauf zu achten, dass durch das Verscheuchen keine anderen gesetzlichen Regelungen, wie etwa Tierschutzbestimmungen, verletzt werden. Der Grundstückseigentümer darf jedoch keine Jagd auf das Wild ausüben, da das Jagdrecht beim Jagdausübungsberechtigten liegt.
Nein