Frage 260 von 576

Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?

Antworten:

Richtig

Ja

Ja, der Grundstückseigentümer darf Wild von seinem Grundstück verscheuchen, um Wildschäden zu verhindern. Allerdings muss dies in einer Weise geschehen, die das Wild nicht unnötig gefährdet oder verletzt. Es ist auch darauf zu achten, dass durch das Verscheuchen keine anderen gesetzlichen Regelungen, wie etwa Tierschutzbestimmungen, verletzt werden. Der Grundstückseigentümer darf jedoch keine Jagd auf das Wild ausüben, da das Jagdrecht beim Jagdausübungsberechtigten liegt.

Falsch

Nein