Frage 44 von 576
Bezeichnen Sie die Mindestgröße eines Gemeinschaftsjagdreviers in Niedersachsen im Bergland!
Antworten:
75 ha
125 ha
250 ha
Die Mindestgröße eines Gemeinschaftsjagdreviers im Bergland von Niedersachsen beträgt 250 Hektar. Diese Flächenregelung gilt für die Bildung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks, der aus mehreren zusammenhängenden Grundstücken besteht.
300 ha
500 ha