Frage 44 von 576

Bezeichnen Sie die Mindestgröße eines Gemeinschaftsjagdreviers in Niedersachsen im Bergland!

Antworten:

Falsch

75 ha

Falsch

125 ha

Richtig

250 ha

Die Mindestgröße eines Gemeinschaftsjagdreviers im Bergland von Niedersachsen beträgt 250 Hektar. Diese Flächenregelung gilt für die Bildung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks, der aus mehreren zusammenhängenden Grundstücken besteht.

Falsch

300 ha

Falsch

500 ha