Frage 43 von 576

Welche Aussage trifft auf Eigenjagdbezirke zu?

Antworten:

Richtig

ein Eigenjagdbezirk entsteht, wenn land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Grundflächen zusammenhängend im Eigentum ein und derselben Person stehen und mindestens 75 ha Größe haben

Ein Eigenjagdbezirk entsteht, wenn land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Grundflächen zusammenhängend im Eigentum ein und derselben Person stehen und mindestens 75 Hektar Größe haben. Dies bedeutet, dass der Eigentümer das Jagdrecht in seinem Eigenjagdbezirk selbst ausüben oder an einen Dritten verpachten kann.

Falsch

ein Eigenjagdbezirk wird auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten durch die Jagdbehörde festgestellt

Richtig

der Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes ist Inhaber des Jagdrechts

Der Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes ist der Inhaber des Jagdrechts auf diesen Flächen. Dies bedeutet, dass der Eigentümer das Jagdrecht in seinem Eigenjagdbezirk selbst ausüben oder an einen Dritten verpachten kann.