Frage 41 von 576
Wie viele Personen dürfen in einem Eigenjagdbezirk mit einer bejagbaren Fläche von 200 ha die Jagd ständig ausüben?
Antworten:
zwei
vier
sechs
diesbezüglich gibt es keine Begrenzung
Es gibt keine feste Begrenzung der Anzahl von Personen, die in einem Eigenjagdbezirk die Jagd ständig ausüben dürfen. Der Eigentümer des Eigenjagdbezirks oder der Jagdpächter kann entscheiden, wie viele Personen er zur Jagd zulässt, solange diese Personen im Besitz eines gültigen Jagdscheins sind und die gesetzlichen Vorgaben, wie etwa Sicherheitsbestimmungen und die Hegeverpflichtungen, eingehalten werden.