Frage 244 von 576
Berechtigt eine für den Abschuss von Niederwild ausgestellte schriftliche Jagderlaubnis den Jagdgast auch zur Tötung wildernder Hunde und Katzen?
Antworten:
Ja
Nein
Nein, eine für den Abschuss von Niederwild ausgestellte schriftliche Jagderlaubnis berechtigt den Jagdgast nicht automatisch zur Tötung wildernder Hunde und Katzen. Die Tötung wildernder Hunde und Katzen unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen. In den meisten Bundesländern, auch in Niedersachsen, ist die Tötung wildernder Haustiere nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, und dies ist oft nur dem Jagdausübungsberechtigten vorbehalten, also dem Jagdpächter oder dem behördlich bestätigten Jagdaufseher.