Frage 243 von 576
Wer ist jagdschutzberechtigt?
Antworten:
Der Jagdgast
Der Jagdpächter
Der Inhaber des Jagdrechts, also der Jagdpächter, ist zum Jagdschutz verpflichtet und berechtigt. Er trägt die Verantwortung für die Durchführung des Jagdschutzes in seinem Revier.
Der behördlich bestätigte Jagdaufseher
Ein vom Jagdpächter eingesetzter und von der Behörde bestätigter Jagdaufseher ist ebenfalls jagdschutzberechtigt. Der Jagdaufseher unterstützt den Jagdpächter bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Jagdschutzes.