Frage 243 von 576

Wer ist jagdschutzberechtigt?

Antworten:

Falsch

Der Jagdgast

Richtig

Der Jagdpächter

Der Inhaber des Jagdrechts, also der Jagdpächter, ist zum Jagdschutz verpflichtet und berechtigt. Er trägt die Verantwortung für die Durchführung des Jagdschutzes in seinem Revier.

Richtig

Der behördlich bestätigte Jagdaufseher

Ein vom Jagdpächter eingesetzter und von der Behörde bestätigter Jagdaufseher ist ebenfalls jagdschutzberechtigt. Der Jagdaufseher unterstützt den Jagdpächter bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Jagdschutzes.