Frage 245 von 576

Sind Sie als Inhaber eines unentgeltlichen Jagderlaubnisscheins zum Abschuss eines Rehbocks Jagdschutzberechtigter im Sinne des Jagdgesetzes?

Antworten:

Falsch

Ja

Richtig

Nein

Nein, als Inhaber eines unentgeltlichen Jagderlaubnisscheins zum Abschuss eines Rehbocks sind Sie nicht Jagdschutzberechtigter im Sinne des Jagdgesetzes. Der Jagdschutz steht in der Regel dem Jagdausübungsberechtigten zu, also dem Jagdpächter oder den Eigentümern eines Eigenjagdbezirks, sowie einem von diesen beauftragten und behördlich bestätigten Jagdaufseher.

Falsch

Ja, wenn ich einen Jagdaufseherlehrgang besucht habe