Frage 569 von 576
Ein Jagdgast hat 3 Frischlinge erlegt. Der Revierinhaber möchte einen Frischling für sich behalten, den zweiten dem Erleger schenken und den dritten an einen Gastwirt verkaufen. Welche Frischlinge unterliegen der Trichinenschau?
Antworten:
Nur der an den Gastwirt zu verkaufende Frischling
Alle 3 Frischlinge
In Deutschland müssen alle Wildschweine, einschließlich Frischlinge, einer Trichinenuntersuchung unterzogen werden, unabhängig davon, ob sie für den Eigenverbrauch, als Geschenk oder für den Verkauf bestimmt sind. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um eine mögliche Trichinose-Infektion beim Menschen zu verhindern, die durch den Verzehr von nicht ausreichend untersuchtem Wildschweinfleisch übertragen werden kann.
Nur die beiden Frischlinge, die er verschenkt und selbst behält