Ein von einem Jagdgast vom Hochsitz aus beschossener Rehbock flüchtet über die Jagdgrenze und tut sich 30 m jenseits der Grenze für einen sicheren Schuss erreichbar schwer krank nieder. Welche der nachgenannten Handlungsweisen ist vom Niedersächsischen Jagdgesetz in dieser Situation abgedeckt?
Antworten:
Der Schütze baumt unverzüglich ab und ruft einen anerkannten Schweißhundführer zur Nachsuche
Der Schütze baumt ab, sucht mit seinem Hund über die Jagdgrenze und gibt dem Bock den Fangschuss
In einer solchen Situation, in der ein schwer krankes Wildtier nur knapp hinter der Jagdgrenze liegt, darf der Schütze abbaumen, mit seinem Hund die Nachsuche durchführen und dem Rehbock den Fangschuss geben.
Der Schütze erlegt den Rehbock von seinem Hochsitz aus, geht über die Grenze, bricht den Bock auf, lässt ihn liegen und verständigt unverzüglich den Inhaber des Nachbarreviers
Diese Vorgehensweise entspricht den Regelungen zur gesetzlichen Wildfolge, wobei der Schütze das Wild erlöst und anschließend den Reviernachbarn informiert, ohne das Wild eigenmächtig mitzunehmen.
Der Schütze erlegt den Rehbock vom Hochsitz aus, geht mit ungeladenem Gewehr über die Grenze, bricht den Bock auf und nimmt ihn mit, um ihn dem Inhaber des Nachbarreviers abzuliefern