Sachgebiet 4 - Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
Frage 117 von 449
Welche Organe zählen zum „kleinen Jägerrecht“?
Antworten:
Leber
Diese Organe dürfen der Jäger nach dem Erlegen und Aufbrechen des Wildes für den eigenen Gebrauch behalten, unabhängig davon, wie das restliche Wildbret verwertet wird. Sie sind als genießbare und oft als Delikatesse betrachtete Teile des Wildes bekannt und werden häufig für den Eigenverbrauch genutzt.
Lunge
Diese Organe dürfen der Jäger nach dem Erlegen und Aufbrechen des Wildes für den eigenen Gebrauch behalten, unabhängig davon, wie das restliche Wildbret verwertet wird. Sie sind als genießbare und oft als Delikatesse betrachtete Teile des Wildes bekannt und werden häufig für den Eigenverbrauch genutzt.
Lymphknoten
Zwerchfell