Frage 117 von 449

Welche Organe zählen zum „kleinen Jägerrecht“?

Antworten:

Richtig

Leber

Diese Organe dürfen der Jäger nach dem Erlegen und Aufbrechen des Wildes für den eigenen Gebrauch behalten, unabhängig davon, wie das restliche Wildbret verwertet wird. Sie sind als genießbare und oft als Delikatesse betrachtete Teile des Wildes bekannt und werden häufig für den Eigenverbrauch genutzt.

Richtig

Lunge

Diese Organe dürfen der Jäger nach dem Erlegen und Aufbrechen des Wildes für den eigenen Gebrauch behalten, unabhängig davon, wie das restliche Wildbret verwertet wird. Sie sind als genießbare und oft als Delikatesse betrachtete Teile des Wildes bekannt und werden häufig für den Eigenverbrauch genutzt.

Falsch

Lymphknoten

Falsch

Zwerchfell