Was hat der Jagdausübungsberechtigte zu tun, um den Verdacht einer anzeigepflichtigen Wildseuche zu melden?
Antworten:
Meldung bei einem Untersuchungsinstitut
jedes Stück Fallwild wird an den Amtstierarzt geschickt, weitere Maßnahmen entfallen
Meldung beim zuständigen Amtstierarzt (Veterinärbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt bzw. der Region Hannover)
Der Jagdausübungsberechtigte muss den Verdacht einer anzeigepflichtigen Wildseuche beim zuständigen Amtstierarzt melden. Dies ist in der Regel die Veterinärbehörde des jeweiligen Landkreises, der kreisfreien Stadt oder in Regionen wie Hannover die entsprechende Behörde. Die Meldung erfolgt unverzüglich, sobald Anzeichen oder der Verdacht auf eine anzeigepflichtige Seuche wie zum Beispiel die Afrikanische Schweinepest, Tollwut oder andere bedeutende Wildkrankheiten bestehen. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Verbreitung solcher Krankheiten zu verhindern und schnell reagieren zu können.