Frage 43 von 449

Was gehört nicht zum so genannten „kleinen Jägerrecht“?

Antworten:

Falsch

Lunge

Falsch

Leber

Richtig

Decke

Das „kleine Jägerrecht“ bezieht sich in der Regel auf bestimmte Teile des erlegten Wildes, die der Jäger unabhängig von den Regelungen des Wildbretverkaufs behalten darf.