Sie wollen einen Überläufer an einen Endverbraucher abgeben. Wie wird eine nicht durchgeführte Trichinenbeschau bewertet und was kann dieses zur Folge haben?
Antworten:
als Straftat - Geldstrafe und Einzug des Jagdscheins ist möglich
Eine nicht durchgeführte Trichinenbeschau beim Überläufer (oder bei anderen fleischfressenden oder allesfressenden Wildarten wie Wildschweinen) wird als Straftat bewertet, da die Trichinenuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben ist, um den Verzehr von trichinenbelastetem Fleisch zu verhindern. Die möglichen Folgen einer nicht durchgeführten Trichinenbeschau sind: Geldstrafe: Der Jäger kann mit einer Geldstrafe belegt werden, da er gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften verstößt. Einzug des Jagdscheins: In schweren Fällen kann dies zum Einzug des Jagdscheins führen, da es sich um eine schwerwiegende Verletzung der gesetzlichen Pflichten des Jägers handelt. Der Schutz der öffentlichen Gesundheit hat hier oberste Priorität, da Trichineninfektionen (Trichinellose) für den Menschen gefährlich sein können. Daher ist es entscheidend, die Trichinenbeschau korrekt und gewissenhaft durchzuführen, bevor Wildfleisch in Verkehr gebracht wird.
als Ordnungswidrigkeit - Bußgeldbescheid
nicht strafbar und keine Auswirkung