Sachgebiet 4 - Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
Frage 107 von 449
Sie möchten nach bestandener Jägerprüfung ein selbst geschossenes Stück Rehwild vermarkten. An wen dürfen Sie dieses aufgebrochene Stück verkaufen, wenn weder die inneren Organe noch eine schriftliche Erklärung der Unbedenklichkeit beigefügt sind?
Antworten:
an Ihren Nachbarn
Laut den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Jäger Wildbret aus der eigenen Jagd direkt an private Endverbraucher (wie zum Beispiel Nachbarn) verkaufen, ohne dass eine schriftliche Erklärung der Unbedenklichkeit oder die inneren Organe beigefügt sein müssen. Der Verkauf an Endverbraucher ist in der Regel auf geringe Mengen begrenzt und unterliegt bestimmten Hygienevorschriften.
an den Schlachter an Ihrem Wohnort
An den Schlachter an Ihrem Wohnort dürfen Sie das Reh verkaufen.
an einen Wildbearbeitungsbetrieb