Nach dem Erlegen eines Stückes Schalenwild stellen Sie an den Organen Veränderungen fest, die Sie aber nicht beurteilen können. Wie gehen Sie weiter vor?
Antworten:
da das Stück im Wildbret ohnehin schwach ist, entscheiden Sie sich das Stück aus Sicherheitsgründen zu verwerfen
Sie veranlassen eine amtliche Fleischuntersuchung
Eine amtliche Fleischuntersuchung durch einen Tierarzt oder amtlichen Fleischbeschauer ist notwendig, um sicherzustellen, dass das Wildbret für den menschlichen Verzehr unbedenklich ist. Dies ist besonders wichtig, wenn es Anzeichen für Krankheiten oder ungewöhnliche Veränderungen gibt, die auf eine potenzielle Gesundheitsgefahr hindeuten könnten. Bis die Untersuchung erfolgt ist und das Fleisch für genusstauglich erklärt wurde, sollte es nicht weiterverarbeitet oder verzehrt werden.
Sie beseitigen die Organe unschädlich und verschenken das Stück an Ihren Nachbarn
als „kundige Person“ geben Sie das Stück an den Wildbearbeitungsbetrieb, da die Mitarbeiter dort mehr Erfahrung in der Beurteilung von Wildbret haben. Die inneren Organe werden von Ihnen unschädlich beseitigt