Frage 44 von 513
Welche der nachgenannten nicht dem Jagdrecht unterliegenden, in Niedersachsen vorkommenden Säugetiere, dürfen grundsätzlich nicht getötet werden?
Antworten:
Haselmaus
Die Haselmaus und der Siebenschläfer sind nicht dem Jagdrecht unterliegende Säugetiere, die in Niedersachsen vorkommen und grundsätzlich nicht getötet werden dürfen. Beide Arten sind streng geschützt: Haselmaus: Diese kleine Nagetierart steht unter besonderem Schutz, da sie in vielen Regionen selten geworden ist und ihre Lebensräume bedroht sind.
Rötelmaus
Feldmaus
Siebenschläfer
Auch der Siebenschläfer ist geschützt, da er als gefährdete Art gilt und seine Lebensräume, wie alte Wälder und Heckenlandschaften, zunehmend verloren gehen.