Frage 44 von 513

Welche der nachgenannten nicht dem Jagdrecht unterliegenden, in Niedersachsen vorkommenden Säugetiere, dürfen grundsätzlich nicht getötet werden?

Antworten:

Richtig

Haselmaus

Die Haselmaus und der Siebenschläfer sind nicht dem Jagdrecht unterliegende Säugetiere, die in Niedersachsen vorkommen und grundsätzlich nicht getötet werden dürfen. Beide Arten sind streng geschützt: Haselmaus: Diese kleine Nagetierart steht unter besonderem Schutz, da sie in vielen Regionen selten geworden ist und ihre Lebensräume bedroht sind.

Falsch

Rötelmaus

Falsch

Feldmaus

Richtig

Siebenschläfer

Auch der Siebenschläfer ist geschützt, da er als gefährdete Art gilt und seine Lebensräume, wie alte Wälder und Heckenlandschaften, zunehmend verloren gehen.