Frage 43 von 513

Welche der nachgenannten nicht dem Jagdrecht unterliegenden, in Niedersachsen vorkommenden Säugetiere, dürfen grundsätzlich nicht getötet werden?

Antworten:

Richtig

Fledermaus

Die Fledermaus und der Hamster sind nicht dem Jagdrecht unterliegende Säugetiere, die in Niedersachsen vorkommen und grundsätzlich nicht getötet werden dürfen. Beide Arten stehen unter besonderem Schutz: Fledermaus: Alle Fledermausarten sind streng geschützt, da sie gefährdet sind und eine wichtige Rolle im Ökosystem spielen.

Falsch

Schermaus

Falsch

Wanderratte

Richtig

Hamster

Auch Hamster, wie der Feldhamster, sind streng geschützt und dürfen nicht getötet werden, da sie in vielen Gebieten selten geworden sind.