Frage 43 von 513
Welche der nachgenannten nicht dem Jagdrecht unterliegenden, in Niedersachsen vorkommenden Säugetiere, dürfen grundsätzlich nicht getötet werden?
Antworten:
Fledermaus
Die Fledermaus und der Hamster sind nicht dem Jagdrecht unterliegende Säugetiere, die in Niedersachsen vorkommen und grundsätzlich nicht getötet werden dürfen. Beide Arten stehen unter besonderem Schutz: Fledermaus: Alle Fledermausarten sind streng geschützt, da sie gefährdet sind und eine wichtige Rolle im Ökosystem spielen.
Schermaus
Wanderratte
Hamster
Auch Hamster, wie der Feldhamster, sind streng geschützt und dürfen nicht getötet werden, da sie in vielen Gebieten selten geworden sind.