Frage 45 von 513
Welche der nachgenannten nicht dem Jagdrecht unterliegenden, in Niedersachsen vorkommenden Säugetiere, dürfen grundsätzlich nicht getötet werden?
Antworten:
Gartenschläfer
Der Gartenschläfer unterliegt nicht dem Jagdrecht und ist ein Säugetier das in Niedersachsen vorkommt und grundsätzlich nicht getötet werden darf.
Hausratte
Eichhörnchen
Das Eichhörnchen unterliegt nicht dem Jagdrecht und ist ein Säugetier das in Niedersachsen vorkommt und grundsätzlich nicht getötet werden darf.
Erdmaus