Frage 45 von 513

Welche der nachgenannten nicht dem Jagdrecht unterliegenden, in Niedersachsen vorkommenden Säugetiere, dürfen grundsätzlich nicht getötet werden?

Antworten:

Richtig

Gartenschläfer

Der Gartenschläfer unterliegt nicht dem Jagdrecht und ist ein Säugetier das in Niedersachsen vorkommt und grundsätzlich nicht getötet werden darf.

Falsch

Hausratte

Richtig

Eichhörnchen

Das Eichhörnchen unterliegt nicht dem Jagdrecht und ist ein Säugetier das in Niedersachsen vorkommt und grundsätzlich nicht getötet werden darf.

Falsch

Erdmaus