Frage 76 von 513
Ein Revierinhaber findet in seinem Revier einen verendeten Uhu. Darf er ihn sich aneignen und für private Zwecke präparieren lassen?
Antworten:
Ja
Nein
Nein, der Revierinhaber darf sich den verendeten Uhu nicht aneignen und ihn auch nicht für private Zwecke präparieren lassen. Uhus sind streng geschützte Vogelarten und unterliegen dem Naturschutzrecht. Das Aneignen, Präparieren oder auch nur das Aufbewahren von toten Tieren dieser geschützten Arten ist ohne eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde verboten. Der Fund eines toten Uhus sollte der Naturschutzbehörde oder einem zuständigen Wildtierbeauftragten gemeldet werden, damit das Tier ordnungsgemäß untersucht und gegebenenfalls wissenschaftlich verwertet werden kann.