Frage 77 von 513

Ein Revierinhaber findet in seinem Revier eine verendete Waldohreule und nimmt sie an sich. Darf er sie für private Zwecke präparieren lassen?

Antworten:

Falsch

Ja

Richtig

Nein

Nein, der Revierinhaber darf die verendete Waldohreule nicht für private Zwecke präparieren lassen. Waldohreulen sind wie alle Eulenarten streng geschützt. Das Aneignen, Präparieren oder Aufbewahren von toten Tieren dieser geschützten Arten ist ohne eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde gesetzlich verboten. Sollte jemand eine verendete Waldohreule finden, ist es erforderlich, dies den zuständigen Behörden zu melden, die dann über das weitere Vorgehen entscheiden.