Frage 75 von 513
Eine neu angelegte Wildwiese wird von einem Maulwurf stark zerwühlt. Dürfen Sie diesen Maulwurf ohne behördliche Erlaubnis fangen und töten?
Antworten:
Ja
Nein
Nein, Sie dürfen den Maulwurf ohne behördliche Erlaubnis weder fangen noch töten. Maulwürfe stehen in Deutschland unter Naturschutz und dürfen nicht ohne spezielle Genehmigung gefangen oder getötet werden. Obwohl sie durch ihre Grabetätigkeit in Gärten oder auf Wiesen Schaden anrichten können, sind sie dennoch gesetzlich geschützt, da sie wichtige Funktionen im Ökosystem erfüllen, wie die Belüftung des Bodens und die Kontrolle von Schadinsekten. Sollten Maulwürfe in einem Bereich Probleme verursachen, ist es ratsam, sich an die zuständige Naturschutzbehörde zu wenden, um rechtliche und schonende Maßnahmen zu besprechen.