Frage 97 von 513
Ein Grundeigentümer beabsichtigt, in der freien Natur eine Hecke einschließlich ihrer Wurzeln zu beseitigen, um seine landwirtschaftliche Nutzfläche zu erweitern. Ist diese Rodung nach dem Naturschutzrecht grundsätzlich erlaubt?
Antworten:
Ja, weil auch die Rodung von Hecken zur landwirtschaftlichen Nutzung gehört
Ja, aber nur außerhalb der Vegetationszeit
Nein
Nein, die Rodung einer Hecke einschließlich ihrer Wurzeln in der freien Natur ist nach dem Naturschutzrecht grundsätzlich nicht erlaubt. Hecken sind wertvolle Landschaftselemente, die vielen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum bieten und zur Erhaltung der Biodiversität beitragen. Sie unterliegen in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, einem besonderen Schutz. Das Entfernen oder Roden von Hecken ist in der Regel genehmigungspflichtig und darf nicht ohne eine entsprechende Erlaubnis der Naturschutzbehörde durchgeführt werden.