Frage 96 von 513

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?

Antworten:

Falsch

Ackerkratzdistel

Richtig

Frühlings-Adonisröschen

Sowohl das Frühlings-Adonisröschen als auch der Sonnentau gehören zu den wildwachsenden Pflanzenarten, die grundsätzlich nicht gepflückt werden dürfen. Frühlings-Adonisröschen (Adonis vernalis): Diese Pflanze ist selten und steht unter Naturschutz. Das Pflücken oder Ausgraben in der Natur ist verboten, um ihre Bestände zu erhalten.

Richtig

Sonnentau

Sonnentau (Drosera): Der Sonnentau ist eine geschützte fleischfressende Pflanze, die in speziellen Lebensräumen wie Hochmooren vorkommt. Auch diese Pflanze darf nicht gesammelt werden, da sie in ihren natürlichen Beständen geschützt ist. Beide Pflanzenarten sind aufgrund ihrer Seltenheit und ihrer ökologischen Bedeutung streng geschützt, und es ist wichtig, ihre Bestände in der Natur zu bewahren.

Falsch

Gemeine Schafgarbe