Frage 75 von 549

Wozu berechtigt mich der Europäische Feuerwaffenpass?

Antworten:

Falsch

Zur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten; ich muss die Waffe aber am Zielort der dortigen Erlaubnisbehörde anmelden.

Richtig

Zur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten. Ich benötige aber vor Grenzübertritt eine Erlaubnis des betreffenden Reiselandes (z.B. durch Eintrag in meinen EFP).

Der Europäische Feuerwaffenpass ermöglicht Ihnen die Mitnahme von Schusswaffen innerhalb der Europäischen Union (EU) und einiger weiterer Länder, die das Abkommen anerkennen. Er dient als Nachweis, dass Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen und die betreffenden Schusswaffen legal erworben und gehalten werden.

Falsch

Zur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten, muss ich aber die Reise mindestens 14 Tage vorher meiner zuständigen Erlaubnisbehörde schriftlich anzeigen.