Frage 76 von 549
Berechtigt der Europäische Feuerwaffenpass zur Einfuhr von erlaubnispflichtiger Munition aus einem EU-Mitgliedstaat, sofern die Munition dort von Ihnen berechtigterweise erworben wurde?
Antworten:
Ja.
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt Sie zur Mitnahme von Schusswaffen und Munition bei Reisen innerhalb der EU und einiger weiterer Länder. Dennoch müssen Sie vor Grenzübertritt die spezifischen Anforderungen und Genehmigungen des jeweiligen Reiselandes beachten, einschließlich der Möglichkeit, dass Sie eine Eintragung der Waffen im EFP oder eine zusätzliche Erlaubnis benötigen.
Nein.
Ja, aber nur wenn eine Waffe entsprechenden Kalibers in den EFP eingetragen ist.