Frage 74 von 549
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie eine in der Bundesrepublik Deutschland erlaubnispflichtige Schusswaffe nach dem Erwerb im Ausland in das Bundesgebiet einführen?
Antworten:
Nur wenn ich im Besitz einer in Deutschland gültigen Waffenbesitzkarte mit Voreintrag bin.
Nur wenn ich im Besitz eines Europäischen Feuerwaffenpasses bin.
Nur wenn ich im Besitz einer Verbringungserlaubnis bin.
Um eine in Deutschland erlaubnispflichtige Schusswaffe nach dem Erwerb im Ausland legal in das Bundesgebiet einzuführen, benötigen Sie eine Verbringungserlaubnis von der zuständigen deutschen Behörde. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Genehmigungen und Nachweise vorab einholen und die gesetzlichen Vorschriften sowohl für die Verbringung als auch für die Einfuhr beachten.