Frage 221 von 549
Wie lange gilt (vorbehaltlich Widerruf oder Rücknahme) in der Regel die in die Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Besitz einer Waffe?
Antworten:
1 Jahr
10 Jahre
Zeitlich unbegrenzt
Ja, die in die Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Besitz einer Waffe gilt in der Regel zeitlich unbegrenzt, solange keine widerrufenden oder rücknehmenden Maßnahmen von der zuständigen Behörde ergriffen werden.