Frage 220 von 549
Eine Person mit gültigem Jahresjagdschein besitzt bereits zwei Kurzwaffen. Wie viele Schusswaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm (Jagdlangwaffen) darf die Person erwerben, ohne dafür ein besonderes Bedürfnis nachweisen zu müssen?
Antworten:
Zwei Jagdlangwaffen
Fünf Jagdlangwaffen
Jagdlangwaffen in unbegrenzter Zahl
Eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein darf ohne besonderen Nachweis eines Bedürfnisses eine unbegrenzte Anzahl von Jagdlangwaffen erwerben, sofern diese länger als 60 cm sind. Für Jagdlangwaffen, die zur Ausübung der Jagd erforderlich sind, gibt es keine Obergrenze im Waffengesetz, was bedeutet, dass Jäger ihre Langwaffen entsprechend ihren Bedürfnissen erwerben können.