Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
Antworten:
In einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) darf eine unbegrenzte Anzahl erlaubnispflichtiger Langwaffen aufbewahrt werden.
Für Langwaffen und dazu passende Munition: Langwaffen und dazu passende Munition dürfen in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden, das mindestens den Sicherheitsstandard „Widerstandsgrad 0“ (DIN/EN 1143-1) erfüllt, wenn das Schrankgewicht unter 200 kg liegt. Der Standard „Widerstandsgrad 0“ stellt sicher, dass die Waffe und die Munition ausreichend vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Unbegrenzte Anzahl von Langwaffen: Grundsätzlich dürfen in einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen aufbewahrt werden, sofern sie den Sicherheitsstandards entsprechen.
In einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) dürfen 12 Kurzwaffen mit zugehöriger Munition aufbewahrt werden.
In einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 1 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) darf eine unbegrenzte Anzahl Kurzwaffen mit zugehöriger Munition aufbewahrt werden.
Widerstandsgrad 1: Ein Sicherheitsbehältnis, das den Sicherheitsstandard „Widerstandsgrad 1“ gemäß DIN/EN 1143-1 oder einem gleichwertigen Standard erfüllt, bietet ausreichenden Schutz für die Aufbewahrung von Kurzwaffen und zugehöriger Munition. Unbegrenzte Anzahl: In einem solchen Sicherheitsbehältnis dürfen unbegrenzt viele Kurzwaffen und die zugehörige Munition aufbewahrt werden, solange das Sicherheitsbehältnis den gesetzlichen Anforderungen entspricht.