Frage 87 von 549

Wie lange gilt ein Voreintrag zum Erwerb einer Schusswaffe in einer grünen Waffenbesitzkarte?

Antworten:

Falsch

6 Monate

Richtig

1 Jahr

Ein Voreintrag zum Erwerb einer Schusswaffe in einer grünen Waffenbesitzkarte gilt für 1 Jahr. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Waffe erworben und der Erwerb der zuständigen Behörde angezeigt werden. Andernfalls erlischt der Voreintrag und muss gegebenenfalls neu beantragt werden.

Falsch

unbefristet