Frage 87 von 549
Wie lange gilt ein Voreintrag zum Erwerb einer Schusswaffe in einer grünen Waffenbesitzkarte?
Antworten:
6 Monate
1 Jahr
Ein Voreintrag zum Erwerb einer Schusswaffe in einer grünen Waffenbesitzkarte gilt für 1 Jahr. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Waffe erworben und der Erwerb der zuständigen Behörde angezeigt werden. Andernfalls erlischt der Voreintrag und muss gegebenenfalls neu beantragt werden.
unbefristet