Frage 86 von 549

Für Erwerb und Besitz welcher Waffen bedarf es keiner Waffenbesitzkarte?

Antworten:

Richtig

Druckluftwaffen, die das Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ tragen

Druckluftwaffen, die das Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ tragen, benötigen keine Waffenbesitzkarte für ihren Erwerb und Besitz, solange sie die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Richtig

Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen

Für den Erwerb und Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen, benötigt man keine Waffenbesitzkarte (WBK). Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit „PTB im Kreis“: Diese Waffen sind in der Regel für den freien Erwerb und Besitz erlaubt, solange sie das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen. Dieses Zulassungszeichen zeigt an, dass die Waffen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) geprüft und für den freien Verkehr zugelassen sind.

Falsch

Druckluftwaffen mit einer Mündungsenergie bis 7,5 Joule