Für Erwerb und Besitz welcher Waffen bedarf es keiner Waffenbesitzkarte?
Antworten:
Druckluftwaffen, die das Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ tragen
Druckluftwaffen, die das Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ tragen, benötigen keine Waffenbesitzkarte für ihren Erwerb und Besitz, solange sie die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen
Für den Erwerb und Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen, benötigt man keine Waffenbesitzkarte (WBK). Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit „PTB im Kreis“: Diese Waffen sind in der Regel für den freien Erwerb und Besitz erlaubt, solange sie das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen. Dieses Zulassungszeichen zeigt an, dass die Waffen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) geprüft und für den freien Verkehr zugelassen sind.
Druckluftwaffen mit einer Mündungsenergie bis 7,5 Joule