Frage 88 von 549

Wer benötigt keine eigene Waffenbesitzkarte?

Antworten:

Richtig

Der Finder einer Waffe, sofern er den Fund unverzüglich bei der zuständigen Behörde oder nächsten Polizeidienststelle anzeigt.

Der Finder einer Waffe benötigt keine eigene Waffenbesitzkarte, sofern er den Fund unverzüglich bei der zuständigen Behörde oder der nächsten Polizeidienststelle anzeigt. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die Waffe ordnungsgemäß registriert oder sicher aufbewahrt wird. Der Finder darf die Waffe nicht behalten oder verwenden und muss sie sofort melden.

Falsch

Der Ehepartner eines Erlaubnisinhabers, wenn er dessen Waffen weisungsgemäß zum Schießstand oder Büchsenmacher transportiert.

Richtig

Ein Kurierfahrer, der die Waffe im Auftrag des Erlaubnisinhabers gewerbsmäßig transportiert.

Ein Kurierfahrer, der die Waffe im Auftrag des Erlaubnisinhabers gewerbsmäßig transportiert, benötigt keine eigene Waffenbesitzkarte. Der Kurier ist in diesem Fall lediglich für den Transport der Waffe zuständig und nicht für deren Besitz oder Nutzung, weshalb keine eigene Waffenbesitzkarte erforderlich ist. Der Transport muss jedoch unter den gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheitsvorkehrungen erfolgen.