Frage 89 von 549
Darf man einem anderen Waffenbesitzkarteninhaber eine Waffe leihen?
Antworten:
Ja, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat.
Ja, man darf einem anderen Waffenbesitzkarteninhaber eine Waffe leihen, wenn es sich um einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck handelt, und dies darf nur vorübergehend, maximal für einen Monat geschehen. Beide Parteien müssen über die erforderliche Erlaubnis verfügen, und der Verleih muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Nach Ablauf des Monats müsste die Waffe entweder zurückgegeben oder der Verleih durch eine weitere Erlaubnis verlängert werden.
Ja, ohne Zweckbindung, aber nur vorübergehend, für die Dauer von maximal einen Monat.
Nein, es ist grundsätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich.