Frage 68 von 549
Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren Aufbewahrung überlassen?
Antworten:
Einem Waffenhändler.
Während Ihres Urlaubs dürfen Sie eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren Aufbewahrung an einen Waffenhändler überlassen. Alternativ können Sie die Waffe auch an eine andere Person übergeben, die eine gültige WBK für diese Waffe besitzt und geeignete Sicherheitsvorkehrungen treffen kann. Es ist wichtig, die Überlassung zu dokumentieren und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Einer volljährigen Person meines Vertrauens.
Einer über 25-jährigen Person meines Vertrauens.