Frage 69 von 549
Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren (nicht gewerblichen) Aufbewahrung überlassen?
Antworten:
Einem befreundeten Polizeibeamten.
Dem Kundenbetreuer (über 21 Jahre alt) meiner Bank, sofern er die Waffe im Tresorraum lagert.
Einem Inhaber einer Waffenbesitzkarte.
Ja, Sie dürfen einem Inhaber einer Waffenbesitzkarte Ihre WBK-pflichtige Schusswaffe zur sicheren Aufbewahrung überlassen, wenn er ebenfalls eine gültige WBK besitzt und ein sicheres Behältnis für die Waffe bereitstellt. Achten Sie darauf, die Überlassung ordnungsgemäß zu dokumentieren und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.