Frage 67 von 549
Dürfen Sie während des Urlaubes einem Vereinskameraden Ihre WBK-pflichtige Schusswaffe zur sicheren Aufbewahrung überlassen?
Antworten:
Ja, wenn er selbst auch eine WBK besitzt und über ein entsprechendes Behältnis verfügt.
Ja, Sie dürfen einem Vereinskameraden Ihre WBK-pflichtige Schusswaffe zur sicheren Aufbewahrung überlassen, wenn er ebenfalls eine gültige WBK besitzt und ein sicheres Behältnis für die Waffe bereitstellt. Achten Sie darauf, die Überlassung ordnungsgemäß zu dokumentieren und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Nein, das ist nicht gestattet.
Dies ist unter Vereinsmitgliedern gestattet.
Nur, wenn er ein entsprechendes Behältnis besitzt.