Frage 231 von 549

Welche Dokumente müssen Revierinhaber bei sich tragen, wenn sie sich zur Jagdausübung in ihrem Jagdrevier einen Drilling ausgeliehen haben?

Antworten:

Richtig

Jagdschein sowie Personalausweis oder Pass

Revierinhaber, die zur Jagdausübung in ihrem Revier eine Schusswaffe führen, müssen folgende Dokumente bei sich tragen: Jagdschein: Dieser Nachweis ist erforderlich, um zu belegen, dass die Person berechtigt ist, die Jagd auszuüben. Waffenbesitzkarte: Die Waffenbesitzkarte zeigt an, dass die Person berechtigt ist, die betreffende Schusswaffe zu besitzen und zu führen. Personalausweis oder Pass: Ein amtlicher Ausweis zur Identifikation der Person. Überlassungserklärung des Drilling

Falsch

Jagdschein sowie Personalausweis, Pass oder Führerschein

Falsch

Waffenschein

Richtig

Beleg, aus dem der Name des Überlassers, des Besitzberechtigten und das Datum der Überlassung hervorgeht

Revierinhaber, die zur Jagdausübung in ihrem Revier eine Schusswaffe führen, müssen folgende Dokumente bei sich tragen: Jagdschein: Dieser Nachweis ist erforderlich, um zu belegen, dass die Person berechtigt ist, die Jagd auszuüben. Waffenbesitzkarte: Die Waffenbesitzkarte zeigt an, dass die Person berechtigt ist, die betreffende Schusswaffe zu besitzen und zu führen. Personalausweis oder Pass: Ein amtlicher Ausweis zur Identifikation der Person. Überlassungserklärung des Drilling

Falsch

Waffenbesitzkarte