Welche Dokumente müssen Revierinhaber bei sich tragen, wenn sie sich zur Jagdausübung in ihrem Jagdrevier einen Drilling ausgeliehen haben?
Antworten:
Jagdschein sowie Personalausweis oder Pass
Revierinhaber, die zur Jagdausübung in ihrem Revier eine Schusswaffe führen, müssen folgende Dokumente bei sich tragen: Jagdschein: Dieser Nachweis ist erforderlich, um zu belegen, dass die Person berechtigt ist, die Jagd auszuüben. Waffenbesitzkarte: Die Waffenbesitzkarte zeigt an, dass die Person berechtigt ist, die betreffende Schusswaffe zu besitzen und zu führen. Personalausweis oder Pass: Ein amtlicher Ausweis zur Identifikation der Person. Überlassungserklärung des Drilling
Jagdschein sowie Personalausweis, Pass oder Führerschein
Waffenschein
Beleg, aus dem der Name des Überlassers, des Besitzberechtigten und das Datum der Überlassung hervorgeht
Revierinhaber, die zur Jagdausübung in ihrem Revier eine Schusswaffe führen, müssen folgende Dokumente bei sich tragen: Jagdschein: Dieser Nachweis ist erforderlich, um zu belegen, dass die Person berechtigt ist, die Jagd auszuüben. Waffenbesitzkarte: Die Waffenbesitzkarte zeigt an, dass die Person berechtigt ist, die betreffende Schusswaffe zu besitzen und zu führen. Personalausweis oder Pass: Ein amtlicher Ausweis zur Identifikation der Person. Überlassungserklärung des Drilling
Waffenbesitzkarte