Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
Antworten:
Einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe bedarf nicht, wer diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt.
Keine gesonderte Erlaubnis, neben der EWB zum Führen erforderlich: Wenn die Waffe während des Transports nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit ist, wird keine spezielle Erlaubnis zum Führen benötigt.
Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf die Jagdwaffe ohne Erlaubnis auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd oder damit einhergehenden Besorgungen wie z. B. Abstecher zur Bank oder Post schussbereit führen.
Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier führen und mit ihnen schießen.
Das ist korrekt, das An- und Einschiessen im Revier sind erlaubt.
Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf nicht ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zur Ausbildung von Jagdhunden in seinem Revier führen und mit ihnen schießen.