Frage 230 von 549

Welche Dokumente müssen Revierinhaber bei sich tragen, wenn sie zur Jagdausübung in ihrem Revier eine Schusswaffe führen?

Antworten:

Richtig

Jagdschein und Waffenbesitzkarte

Revierinhaber, die zur Jagdausübung in ihrem Revier eine Schusswaffe führen, müssen folgende Dokumente bei sich tragen: Jagdschein: Dieser Nachweis ist erforderlich, um zu belegen, dass die Person berechtigt ist, die Jagd auszuüben. Waffenbesitzkarte: Die Waffenbesitzkarte zeigt an, dass die Person berechtigt ist, die betreffende Schusswaffe zu besitzen und zu führen. Personalausweis oder Pass: Ein amtlicher Ausweis zur Identifikation der Person. Zusammenfassend müssen Revierinhaber also ihren Jagdschein, ihre Waffenbesitzkarte und einen Personalausweis oder Pass bei sich führen, wenn sie zur Jagdausübung eine Schusswaffe in ihrem Revier führen.

Falsch

Waffenschein und Waffenbesitzkarte

Richtig

Personalausweis oder Pass

Revierinhaber, die zur Jagdausübung in ihrem Revier eine Schusswaffe führen, müssen folgende Dokumente bei sich tragen: Jagdschein: Dieser Nachweis ist erforderlich, um zu belegen, dass die Person berechtigt ist, die Jagd auszuüben. Waffenbesitzkarte: Die Waffenbesitzkarte zeigt an, dass die Person berechtigt ist, die betreffende Schusswaffe zu besitzen und zu führen. Personalausweis oder Pass: Ein amtlicher Ausweis zur Identifikation der Person. Zusammenfassend müssen Revierinhaber also ihren Jagdschein, ihre Waffenbesitzkarte und einen Personalausweis oder Pass bei sich führen, wenn sie zur Jagdausübung eine Schusswaffe in ihrem Revier führen.