Ist eine Person mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die ein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdrevier zu führen?
Antworten:
Ja
Nein
Eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die ein Revolver eingetragen ist, ist nicht berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdrevier zu führen, wenn kein jagdlicher Anlass vorliegt. Der Revolver darf nur in den folgenden Fällen geführt werden: Jagdliche Notwendigkeit: Der Revolver darf nur geführt werden, wenn dies zur Ausübung der Jagd erforderlich ist. Erlaubnis des Jagdpächters: Im fremden Jagdrevier muss die Erlaubnis des Jagdpächters oder Revierinhabers vorliegen, um die Waffe zu führen. Einhaltung der waffenrechtlichen Vorschriften: Die waffenrechtlichen Vorschriften müssen eingehalten werden. Die Waffe darf in der Regel nicht offen getragen werden und muss sicher geführt werden.