Frage 233 von 549

Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

Antworten:

Falsch

Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheines darf jederzeit eine Kurzwaffe zum Selbstschutz führen.

Richtig

Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zum Jagdschutz oder zum Forstschutz führen und mit ihnen schießen.

Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne spezielle Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zum Jagdschutz oder Forstschutz führen und damit schießen, wenn die Waffe für diesen Zweck benötigt wird.

Richtig

Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis die Jagdwaffe auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd zugriffsbereit aber nicht schussbereit führen.

Ja, das ist korrekt. Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd die Jagdwaffe zugriffsbereit, aber nicht schussbereit führen, ohne eine zusätzliche Erlaubnis zum Führen der Waffe zu benötigen.