Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
Antworten:
Inhaber gültiger Jahresjagdscheine bedürfen zum Erwerb von Jagdlangwaffen keiner weiteren Erlaubnis wie z. B. einer Waffenbesitzkarte mit Voreintrag
der Regel müssen Jagdlangwaffen, die nach dem Erwerb in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden, nur innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Der Jagdschein allein genügt für den Erwerb dieser Waffen.
Unter dem Führen einer Waffe wird die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums verstanden.
Führen einer Waffe: Das umfasst das Tragen oder die unmittelbare Verfügungsgewalt über eine Waffe, wenn man sich außerhalb der eigenen vier Wände oder des eigenen befriedeten Grundstücks befindet. Befriedetes Besitztum: Das ist ein abgegrenztes Gebiet, das zum privaten Bereich gehört, in dem sichergestellt ist, dass die Waffe dort sicher aufbewahrt ist. Erlaubnis: Das Führen von Waffen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums erfordert in der Regel eine spezielle Erlaubnis, wie z.B. einen Waffenschein oder eine andere behördliche Genehmigung.
Einer Erlaubnis zum Erwerb und zum Besitz einer Waffe bedarf, wer die Waffe als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten auch nur vorübergehend zum Zwecke der sicheren Verwahrung oder der Beförderung im Sinne des Waffengesetzes erwirbt.