Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
Antworten:
Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.
Häusliche Gemeinschaft: Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung oder einem gemeinsamen Haushalt leben, können ihre Waffen in einem einzigen Sicherheitsbehältnis gemeinsam aufbewahren, solange die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.
Wenn Sie 11 erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahren müssen, sind diese i.d.R. auf 2 Sicherheitsbehältnisse mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) zu verteilen.
Da in ihrem Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt, darf das Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) für ihre 3 erlaubnispflichtigen Langwaffen nicht mit einem elektronischen Zahlenkombinationsschloss ausgerüstet sein.