Frage 226 von 549

Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

Antworten:

Richtig

Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.

Häusliche Gemeinschaft: Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung oder einem gemeinsamen Haushalt leben, können ihre Waffen in einem einzigen Sicherheitsbehältnis gemeinsam aufbewahren, solange die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.

Falsch

Wenn Sie 11 erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahren müssen, sind diese i.d.R. auf 2 Sicherheitsbehältnisse mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) zu verteilen.

Falsch

Da in ihrem Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt, darf das Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) für ihre 3 erlaubnispflichtigen Langwaffen nicht mit einem elektronischen Zahlenkombinationsschloss ausgerüstet sein.