Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
Antworten:
In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen 3 erlaubnispflichtige Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 1 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) aufbewahrt werden.
In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen gemäß waffenrechtlicher Vorschriften erlaubnispflichtige Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 1 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) aufbewahrt werden. Nicht dauernd bewohntes Gebäude: Dies bezieht sich auf Gebäude, die nicht ständig bewohnt sind, wie zum Beispiel ein Wochenendhaus oder ein Jagdhaus. In solchen Gebäuden gelten spezielle Aufbewahrungsvorschriften. Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 1: Ein Sicherheitsbehältnis dieser Klasse bietet einen höheren Sicherheitsstandard als das Sicherheitsbehältnis der Klasse 0 und ist für die sichere Aufbewahrung von Waffen geeignet.
In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen bis zu 2 erlaubnispflichtige Kurzwaffen in einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 1 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) aufbewahrt werden.
Da in ihrem Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt, muss das Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) für ihre 3 erlaubnispflichtigen Langwaffen mit einem Zahlenkombinationsschloss ausgerüstet sein.