Frage 224 von 549

Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

Antworten:

Richtig

Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.

Ja, diese Aussage ist korrekt. Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist unter bestimmten Bedingungen zulässig: Häusliche Gemeinschaft: Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung oder einem gemeinsamen Haushalt leben und beide waffenrechtlich berechtigt sind, können die Waffen und/oder Munition gemeinsam aufbewahren. Sicherheitsanforderungen: Alle waffenrechtlichen Sicherheitsanforderungen müssen erfüllt sein. Das bedeutet, dass Waffen und Munition in einem geeigneten Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden müssen, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Richtig

Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von 12 Langwaffen durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, in einem einzigen Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) ist zulässig.

Ja, diese Aussage ist korrekt. Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von 12 Langwaffen durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist in einem einzigen Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) zulässig. Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0: Ein Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 entspricht den Anforderungen der Norm DIN/EN 1143-1 oder gleichwertiger Sicherheitsstandards und ist ausreichend für die sichere Aufbewahrung einer unbegrenzten Anzahl von Langwaffen. Häusliche Gemeinschaft: Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung oder einem gemeinsamen Haushalt leben, können ihre Waffen in einem einzigen Sicherheitsbehältnis gemeinsam aufbewahren, solange die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Waffenrechtliche Vorschriften: Es ist wichtig, alle relevanten waffenrechtlichen Vorschriften zu beachten, um sicherzustellen, dass die Aufbewahrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Falsch

Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist nur zulässig, wenn keine Kurzwaffen aufbewahrt werden.

Falsch

Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist nur zulässig, wenn dies in einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 1 erfolgt.