Frage 56 von 549

Was müssen Sie tun, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe von einem Händler erworben haben?

Antworten:

Richtig

Ich bin verpflichtet, den Erwerb binnen zwei Wochen der Erlaubnisbehörde schriftlich anzuzeigen und meine Waffenbesitzkarte vorzulegen.

Nach dem Kauf einer Schusswaffe von einer Privatperson muss der Erwerbsberechtigte innerhalb von zwei Wochen den Erwerb schriftlich bei der zuständigen Behörde anzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung der Waffe vorlegen. Dies sorgt dafür, dass der Erwerb rechtlich korrekt dokumentiert und die Waffe ordnungsgemäß registriert wird.

Falsch

Nichts, der Händler zeigt den Kauf der zuständigen Behörde unter Vorlage des Kaufvertrages an.

Falsch

Ich bin verpflichtet, den Erwerb binnen eines Monats der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.