Frage 57 von 549

Was haben Sie zu veranlassen, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Waffe auf Grund einer waffenrechtlichen Erlaubnis dauerhaft erworben haben?

Antworten:

Richtig

Ich melde den Erwerb schriftlich meiner örtlichen Erlaubnisbehörde.

Nach dem Kauf einer Schusswaffe von einer Privatperson muss der Erwerbsberechtigte innerhalb von zwei Wochen den Erwerb schriftlich bei der zuständigen Behörde anzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung der Waffe vorlegen. Dies sorgt dafür, dass der Erwerb rechtlich korrekt dokumentiert und die Waffe ordnungsgemäß registriert wird.

Falsch

Ich melde den Erwerb schriftlich der Erlaubnisbehörde des Verkäufers.

Falsch

Ich melde den Erwerb schriftlich meinem örtlichen Polizeirevier.