Frage 55 von 549
Was muss der Erwerbsberechtigte nach dem Kauf einer Schusswaffe von einer Privatperson veranlassen?
Antworten:
Er muss einen lizenzierten Waffenhändler einschalten.
Er muss den Kauf der zuständigen Behörde unter Vorlage des Kaufvertrages mitteilen.
Er muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich anzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung vorlegen.
Nach dem Kauf einer Schusswaffe von einer Privatperson muss der Erwerbsberechtigte innerhalb von zwei Wochen den Erwerb schriftlich bei der zuständigen Behörde anzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung der Waffe vorlegen. Dies sorgt dafür, dass der Erwerb rechtlich korrekt dokumentiert und die Waffe ordnungsgemäß registriert wird.